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   VG Hannover, 04.08.2008 - 9 B 2897/08   

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https://dejure.org/2008,14723
VG Hannover, 04.08.2008 - 9 B 2897/08 (https://dejure.org/2008,14723)
VG Hannover, Entscheidung vom 04.08.2008 - 9 B 2897/08 (https://dejure.org/2008,14723)
VG Hannover, Entscheidung vom 04. August 2008 - 9 B 2897/08 (https://dejure.org/2008,14723)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Widerruf der Fahrlehrererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 4 FahrlG; § 2 Abs 1 S 1 Nr 2 FahrlG; § 36 FahrlG; § 6 Abs 1 S 1 FahrlG; § 7 Abs 3 FahrlG; § 8 Abs 2 FahrlG
    Ausbildungspflicht; Berufsfreiheit; Berufswahl; Berufszulassung; Beschränkung; Beschäftigungsverhältnis; Eignung; Einkaufen; Ermittlungsverfahren; Fahrlehrer; Fahrlehrererlaubnis; Fahrlehrerpflichten; Fahrschule; Fahrschulerlaubnis; Fahrschulurkunde; Fahrstunde; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrlehrererlaubniswiderruf wegen Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus VG Hannover, 04.08.2008 - 9 B 2897/08
    Es ist dem Verwaltungsgericht nicht verwehrt, die im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und im strafgerichtlichen Verfahren gewonnen Erkenntnisse und Beweismittel einer eigenständigen Überprüfung im Hinblick darauf zu unterziehen, ob sich daraus hinreichende Schlussfolgerungen für das Vorliegen für einen Widerruf einer Berufszulassung ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss v. 16. Januar 1991, Az.: 1 BvR 1326/90, juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt Artikel 12 Abs. 1 GG einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter zu (vgl. BVerfG, Beschluss v. 16. Januar 1991, Az.: 1 BvR 1326/90 m.w.N., zitiert nach juris).

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus VG Hannover, 04.08.2008 - 9 B 2897/08
    Tatsächlich angestellte Erwägungen können nachträglich durch neue korrigiert oder durch andere Erwägungen ergänzt oder ausgewechselt werden, sofern der Verwaltungsakt dadurch nicht in seinem Wesen verändert wird (vgl. BVerwG, Beschluss v. 21. September 1987, Az.: 8 B 55/87; Urteil v. 27. Januar 1982, Az.: 8 C 12.81, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 113 Rn. 63 f.).
  • VG Augsburg, 05.07.2005 - Au 3 K 05.310

    Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrlehrererlaubnis; Unzuverlässigkeit des

    Auszug aus VG Hannover, 04.08.2008 - 9 B 2897/08
    Die damit an den Fahrlehrer gestellten Anforderungen sind eine zulässige Beschränkung der Freiheit der Berufswahl, weil sie durch das große Interesse der Allgemeinheit an der Verkehrssicherheit gerechtfertigt und angesichts dieses Schutzzwecks auch nicht unverhältnismäßig ist (vgl. VG Augsburg, Urteil v. 5. Juli 2005, Az.: Au 3 K 05.310, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 21.09.1987 - 8 B 55.87

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus VG Hannover, 04.08.2008 - 9 B 2897/08
    Tatsächlich angestellte Erwägungen können nachträglich durch neue korrigiert oder durch andere Erwägungen ergänzt oder ausgewechselt werden, sofern der Verwaltungsakt dadurch nicht in seinem Wesen verändert wird (vgl. BVerwG, Beschluss v. 21. September 1987, Az.: 8 B 55/87; Urteil v. 27. Januar 1982, Az.: 8 C 12.81, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 113 Rn. 63 f.).
  • VGH Bayern, 05.10.2006 - 11 CS 05.2748
    Auszug aus VG Hannover, 04.08.2008 - 9 B 2897/08
    Eine dem § 3 Abs. 4 StVG vergleichbare Vorschrift gibt es im Fahrlehrergesetz nicht, so dass es auch nicht auf den Abschluss von Strafverfahren ankommt (vgl. VGH München, Beschluss v. 5. Oktober 2006, Az.: 11 CS 05.2748, zitiert nach juris).
  • VG Berlin, 20.03.2002 - 11 A 535.01
    Auszug aus VG Hannover, 04.08.2008 - 9 B 2897/08
    Der zwingende Widerruf der Fahrlehrerlaubnis bei Unzuverlässigkeit (vgl. VG Berlin, Urteil v. 20. März 2002, Az.: 11 A 535.01, zitiert nach juris) verletzt den Antragsteller auch nicht in seinem Grundrecht auf Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes, denn die Zuverlässigkeit im Sinn von § 8 Abs. 2 i.V.m. § 2 Nr. 2 FahrlG ist eine subjektive Voraussetzung der beruflichen Betätigung.
  • VG Cottbus, 27.02.2019 - 3 L 45/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf der Fahrschulerlaubnis

    Der Antragsteller hat auch deshalb gegen die oben beschriebenen Pflichten als Fahrschulinhaber verstoßen, weil er durch die begangenen Rechtsverstöße gegen seine erzieherische Vorbildfunktion verstoßen hat (vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 1 B 88/09 -, juris Rn. 21; VG Hannover, Beschluss vom 4. August 2008 - 9 B 2897/08 -, juris Rn. 44).

    Die damit an den Inhaber einer Fahrschule gestellten Anforderungen sind eine zulässige Beschränkung der Freiheit der Berufswahl, weil sie durch das große Interesse der Allgemeinheit an der Verkehrssicherheit gerechtfertigt ist (VG Hannover, Beschluss vom 4. August 2008 - 9 B 2897/08 -, juris Rn. 45).

  • VG Göttingen, 05.06.2009 - 1 B 88/09

    Hilfe zum Führerschein in rechtswidriger Weise durch Fälschung von

    Der Antragsteller hat auch deshalb gegen seine Pflichten als Fahrlehrer aus § 6 Abs. 1 FahrlG verstoßen, weil er durch seine Straftaten gegen seine erzieherische Vorbildfunktion verstoßen hat (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 04.08.2008 - 9 B 2897/08 -, Juris).
  • OVG Sachsen, 12.11.2010 - 3 B 32/10

    Fahrschulinhaber, Zuverlässigkeit, Vermittlung gefälschter ausländischer

    Vielmehr können die in Straf- und sonstigen Verfahren gewonnenen Erkenntnisse und Beweismittel auch dann verwertet werden, wenn es wegen einer Einstellung des Verfahrens nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung oder Ahndung als Ordnungswidrigkeit gekommen ist (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 4.8.2008 - 9 B 2897/08 -, zitiert nach juris).
  • VG Magdeburg, 26.05.2014 - 3 A 123/13

    Widerruf der Fahrlehrererlaubnis

    Vielmehr muss das Verwaltungsgericht eine eigene Überprüfung und Bewertung vornehmen, wenn kein rechtskräftig geahndeter strafrechtlicher Verstoß gegeben ist (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 4.8.2008 - 9 B 2897/08 -, zit. nach juris).
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